Werkstoff Unsere Zugfedern sind in 2 verschiedenen Federwerkstoffen verfügbar. Patentiert gezogener Federstahldraht EN 10270-1 Typ DH (DIN 17223-1 Typ D)für die Drahtdurchmesser bis 1,9 mm. Draht EN 10270-1 Typ SH (DIN 17223-1 Typ C) für die Durchmesser von 2,0 bis 12,0 mm. Die rostfreien Federn sind aus Federstahldraht Werkstoff Nr. 1.4310 / EN 10270-3 (DIN 17224). Die Toleranzen für die Drahtdurchmesser richten sich nach DIN 2076.
Ausführung Die Federn sind rechtsgewickelt (Im Uhrzeigersinn).
An beiden Enden des Federkörpers ist je eine 1/1 deutsche Öse nach DIN 2097 angebogen.
Wir haben alle Zugfedern mit 2 verschiedenen Ösenstellungen am Lager. Eine Stellung ist 180 Grad (Bestellnummer mit dem Nachbuchstaben I").
Die andere Ösenstellung ist 270 Grad (Bestellnummer mit dem Nachbuchstaben X").
Die Ösen haben lagermäßig keine Öffnung (m=0). Eine Ösenöffnung können wir Ihnen jedoch bei Bedarf kurzfristig aufschneiden.
Oberfläche Die Zugfedern aus Federstahldraht EN 10270-1 Typ DH und Typ SH werden nach der thermischen Behandlung leicht eingeölt. Zugfedern aus Werkstoff Nr.1.4310 / EN 10270-3 werden nach der thermischen Behandlung nicht weiterbehandelt, ein Oberflächenschutz ist normalerweise nicht erforderlich. Sämtliche Oberflächenbehandlungen der Zugfedern haben den Nachteil, daß durch die Vorspannung des Federkörpers das Aufbringen eines Schutzes zwischen den Windungen nur mit außergewöhnlichem Aufwand möglich ist. Hier ist die Wahl eines geeigneten Werkstoffes der nachträglichen Oberflächenbehandlung vorzuziehen.
Einsatz Die Zugfedern können mit den angegebenen Wegen und Kräften bei ruhender oder seltener Belastung eingesetzt werden. In allen anderen Fällen sollte eine rechnerische Nachprüfung des Einsatzfalles erfolgen. Da bei Zugfedern der Ansatz der Öse die kritische Stelle für eventuelle Brüche ist, müssen die dort auftretenden Spannungen nachgeprüft werden. Oft kann auch durch die Auswahl einer anderen Ösenform eine längere Standzeit erreicht werden.
Fertigungsausgleich Um die in den Angaben tolerierten Maße einhalten zu können, wird die Vorspannung (F0) oder die Drahtstärke (d) als Fertigungsausgleich freigegeben.
Federprüfung Bevor die Zugfedern in unser Fertigwarenlager kommen, werden diese auf die Einhaltung der tolerierten Kräfte und Maße geprüft. Dies erfolgt in unserer Prüfabteilung nach DIN ISO 2859-1 Prüfniveau II. Dabei wird nach dem Einfach-Stichprobenplan für normale Prüfung mit Prüfschärfe AQL = 1,0 vorgegangen. Wir können bei allen Federn abweichende, vom Kunden verlangte Prüfvorschriften bis zur Einzelprüfung anweden und dokumentieren. Werkszeugnis nach DIN EN 10204-2.1 (DIN 50049-2.1) DIN EN 10204-2.2 (DIN 50049-2.2) DIN EN 10204-2.3 (DIN 50049-2.3) DIN EN 10204-3.1B (DIN 50049-3.1B) VDA-Erstmusterprüfbericht
Berechnung Die Berechnung der Zugfedern erfolgte nach EN 13906 Teil 2. Für die Toleranzen wurde DIN 2097 Gütegrad II zugrunde gelegt.